Moin,
allein schon die Tatsache, dass du das Ding geladen und zugriffsbereit außerhalb des Grundstücks mit dir geführt hast, ist eine Ordnungswidrigkeit, dass du damit dann auch noch gezielt auf eine Person geschossen hast, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Du hättest einfach mal den üblicherweise solchen freiverkäuflichen Waffen beiliegenden Zettel mit den Hinweisen zu dem hierzulande geltenden Waffenrecht durchlesen sollen, bevor du dich als selbst ernannter Hüter von Recht und Ordnung ohne zwingende Notwendigkeit damit auf 'Verbrecherjagd' begibst.
Wer allein seine sichere Wohnung verlässt, um sich zwei bereits randalierenden Personen gegenüber zu stellen, der setzt sich im vollen Bewusstsein des damit verbundenen Risikos dieser Situation aus, was ja allein schon das Mitführen der Waffe beweist. Etwas anders würde das eventuell gewertet, wenn du auf diese Art versucht hättest weiteren Schaden von einer dritten Person abzuwenden, aber hier ging es ja 'nur' um umfallende Motorräder und abgebrochene Autospielgel.
Jetzt musst du nicht nur mit einer Ordnungsstrafe, sondern zumindest noch mit einem Strafbefehl wegen Körperverletzung rechnen und ich kann dir nur raten, bei einer eventuellen Anhörung auf diesen Quatsch mit der Selbstverteidigung zu verzichten und dich einsichtig zu zeigen. Etwas Anderes würde dir vermutlich auch ein Anwalt nicht raten, aber der nimmt dafür Geld.
Gruß
Kalle