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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, bei Google findet man hunderte oder tausende von Seiten zu
dem Thema. Unklar ist aber, was anno 2013 die aktuelle Regelung ist.
Meine VERMUTUNG: früher galt grundsätzlich 150 Euro pro
Lebensjahr. Vor 1 oder 2 Jahren wurde es abgeändert: 750 Euro pro
Lebensjahr, WENN es sich um Kapitalanlagen für die Altersvorsorge
handelt, also z.B. ein Sparvertrag oder Riesterrente, die erst mit dem
Renteneintritt zufließt. Für Gelder auf dem Sparbuch, Tagesgeldkonten
etc. gilt weiterhin: 150 Euro pro Lebensjahr. D. h., ein 40 jähriger
bekommt erst Hartz4, wenn er weniger als 6000 Euro an kurzfristig
verfügbaren Ersparnisse hat.
Sehe ich das so richtig?
Danke im Voraus an alle, die sich damit auskennen.

1 Antwort

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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

zum -> Schonvermögen-Rechner, incl. Infos

Gruß
Kalle
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