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Gefragt in PC-Sonstiges von
Guten Morgen, vor ca 11 oder 12 Jahren habe ich mich selbständig gemacht und seinerzeit auch irgendeinen Wisch bei der IHK und dann auch bei irgendeinem Gewerbeamt unterschrieben. Das Ganze hat ca. 20 Euro (oder DM?) Gebühren und offiziell heißt meine (Ein-Mann)Firma seitdem XYZ-Service. Dann kann ich mich dunkel daran erinnern, dass ich bei der IHK von den Gebühren befreit wurde, weil mein Umsatz so niedrig war (und immer noch ist). Ca. einmal bekomme ich seitdem eine Zeitschrift von der IHK zugeschickt.
Nun bin ich kürzlich umgezogen und frage mich, ob ich gegen irgendwelche Vorschriften verstosse, wenn ich meine Adresse jetzt NICHT ändere bei der IHK, dem Rathaus oder wenn auch immer.
Meinen Ausweis habe ich schon vor Wochen beim Meldeamt ändern lassen.
FRAGE: muss ich mich jetzt auch beruflich ummelden oder kann ich mir den Zeitaufwand und die Kosten(?) schenken?
Danke im Voraus für Antworten!

2 Antworten

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Beantwortet von m-o Profi (22.8k Punkte)
Hallo,

normalerweise musst du dein Gewerbe mindestens beim Finanzamt und der zuständigen Gemeinde/Stadt ummelden; siehe hier.

Gruß

M.O.
0 Punkte
Beantwortet von
Danke M.O.
Beim Finanzamt habe ich mich umgemeldet, bei Stadt oder IHK noch
nicht.
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