Hallo Gregor,
wenn der Drucker drei Monate als ist, dann ist der Verkäufer alleiniger Ansprechpartner für Garantieprobleme. Mit ihm und nicht mit dem Hersteller bist du durch den Kauf in ein Vetragsverhältnis getreten. Wenn ein Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, wird nach dem Gewährleistungsrecht automatisch zu Gunsten des Käufers angenommen, dass der Fehler schon von Anbeginn vorhanden war. Du bist dafür nicht nachweispflichtig. Allenfalls kann der Verkäufer versuchen, dir das Gegenteil nachzuweisen. Der Verkäufer hat dann nur die Wahl, ob er vom Vertrag zurücktritt und dir das Geld erstattet, ein vergleichbares Ersatzgerät gibt oder das Gerät repariert.
Lass dich da nicht abwimmeln, denn nichts anderes ist der Versuch, dich an den Hersteller zu verweisen. Meisten ist ein Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter hilfreich. Dabei kann es nicht schaden freundlich zu bleiben, der Verkäufer kann für den Defekt ja nichts.
Gruß
computerschrat