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Gefragt in Modem von
Hallo,

ich habe vor kurzem im Affekt einen Vodafone DSL-Vertrag abgeschlossen. Als Dummheit sehe ich es an, dass ich bestimmte Dinge, die mit dem Router, der Art der Kundenbindung und den Anschlussdaten bei Vertragsabschluss nicht gesehen habe bzw. eine gründliche Anbieterrecherche nicht durchgeführt habe. Auch wenn grundsätzlich die Leistung (DSL 50.000) vorhanden ist, gibt es viele Dinge, die mich Ärgern. - U.a. der Router Easybox xDSL 904.

Ich habe gelesen, der Router soll so gut sein, sein Modem um Längen besser als alles, was z. Bsp. eine Fritzbox kann.
Technisch kann ich sicher nicht mitreden, aber funktionell bin ich durch die Easybox sehr eingeschränkt, wenn ich dies mit einer Fritzbox 7390 oder 7490 vergleiche. - Wenn dies zum Teil auch (z. Bsp. hinsichtlich VoIP) durch die Art der Kundensteuerung/- Bindung von Vodafone aktiv beeinflusst wird - Stichwort Basis- oder Komfortanschluss.

Fakt ist, dass ich eine Easybox xDSL 904 habe, diese aber nicht nutze.
Ich weiß nicht, ob dieses Gerät jemand kaufen würde oder ob ich es einfach entsorgen soll. Ich weiß aber, dass das Gerät bei Auslieferung an mich bereits bestimmte Nutzerdaten enthilt, die ich jetzt nicht löschen kann. Ein Reset führt zwar zur Zurücksetzung in den Werkszustand - aber ich habe den Eindruck, dass "Werkszustand" nicht gleich "Werkszustand" ist.
Überhaupt ist dieser Router durch die Einschränkungen von Vodafone sehr untransparent. - An Einstellungesbereiche, die ich in einer Fritzbox oder anderen Routern sehen und verändern kann, komme ich in der Easybox nicht dran.
Ich kann nur anhand der Textdatei der Gerätesicherung erkennen, dass trotz Reset Daten zu meinem Anschluss noch auf dem Gerät sind - sind die Bestandteil der Firmware?

Die finale Frage: Kann ich die Easybox zumindest so hinbekommen, dass mein persönlichen Anschlussdaten nicht mehr vorhanden sind?

Wie funktioniert eigentlich das Gespann DSL-Anschluss - Easybox und Vodafone. Das ist für mich nicht verständlich. Der Kunderservice, so habe ich zumindest den Eindruck, möchte darüber nicht sprechen.

Viele Grüße und Dank für Eure Beiträge
Mike

3 Antworten

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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo Mike,

auch wenn ich zu deiner Frage keine Antwort habe, melde ich mich hier mal. Hast du für deinen Anschluss die Zugangsdaten bekommen? Ich hatte bisher gehört, die Zugangsdaten werden nicht mehr bekanntgegeben so dass die Nutzung eines eigenen Routers nicht möglich ist.

Gruß
computerschrat
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Beantwortet von
Hallo computerschrat,

eine klares Jaein!
Man erhält die DSL-Daten aber nicht immer die Sprachdaten.
Mit Sprachdaten meine ich die Zugangsdaten für die Telefonie - "normale". analoge Telefonanschlüsse gibt es nicht mehr, nur noch NGN-Anschlüsse.

Im Basisanschluss werden Sie mit dem Verweis auf das § 108 TKG verweigert. Das Gesetz soll quasi sicherstellen (für Notfälle ;-)), dass alle Telefonanschlüsse klar einer Adresse zuzuordnen sind - der Anbieter soll dies garantieren. Wenn man die Daten herausgäbe, so Vodafone, würde dem Kunden eine nomadische (so nennt man das tatsächlich) Nutzung des Anschlusses erlauben sein. Damit könnte Vodafone dem § 108 TKG nicht mehr gerecht werden.
Wenn ich aber 4,- € pro Monat in einen Komfortanschluss investiere, dann bekäme ich alle Daten. - Wie Gesetze manchmal verfliegen.

Der Routerzwang der Vergangenheit ist irgenwie passe, aber man lässt sich etwas Neues einfallen - so wenigsten mein Eindruck.
Im Basisanschluss kann man einen anderen Router nutzen, aber man kann nicht seinen Telefonanschluss nutzen - die Daten fehlen.

Schlimm ist einfach, dass man bei Vertragsabschluss nur ein 14-tägiges Rücktrittsrecht erhält. Der Router war sehr schnell nach Vertragsschluss da, mein Anschluss wurde aber erst einen Monat später hergestellt. Ich konnte den Router also vorher auch nicht ausprobieren. Vodafone möchte den Router nun nicht zurücknehmen.
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo Mike,

danke für die Info. Es klingt wirklich schon sehr seltsam, dass man für die 4 Euro im Monat die angebliche gesetzliche Basis für die Geheimhaltung der Zugangsdaten umgehen kann. Wenn das auch für andere Gesetze möglich wäre ... :-)

Gruß
computerschrat
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