2k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Wurde mit einer Alkoholvergiftung 2,0 promille ins Krankenhaus eingeliefert ,jetzt frage ich mich ob
Meine krankenkasse dies bezahlen wird (AOK) .Bin 18 .

9 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
`n Witz oder ?

Also wenn du nicht wusstest, daß du auf 2 promill.
"allergisch reagierst"......................................wer weiß das schon vorher
0 Punkte
Beantwortet von
die Kasse zahlt,
musst nur ggf. den Transport (10€ oder so glaub ich) und Krankenhaustagegeld, falls eine Übernachtung mit dabei war, übernehmen
0 Punkte
Beantwortet von
vdie Kasse zahlt,
....................

aber nicht wenn es lediglich um die ausnüchterung ging !

Eventuelle Verletzungen durch einen Sturz, etc im " Vollrausch " schon.

Sich in Koma zu saufen ist immer vorsätzlich !

nur ggf. den Transport (10€ oder so glaub ich)


Also 300€-500€ ist etwas näher an der Realität
0 Punkte
Beantwortet von
Vorsatz o.ä. spielt bei einer Alkoholvergiftung keine Rolle, sondern es
geht ja darum, Leben zu retten und möglichst wenige Spätfolgen davon zu
tragen. Solange dich niemand darauf hinweist, daß es etwas kostet, wird
die Behandlung von der Kasse übernommen. Hauptsache, du hast deine
KV-Karte dabei, sonst mußt du die Behandlung doch selbst bezahlen. Zur
Not kann man die Karte auch nachreichen, aber nur im Ausnahmefall.
0 Punkte
Beantwortet von
@Erdbeere
Unsinn, wenn man versichert ist, zahlt die Kasse, egal ob man die Karte dabei hat oder nicht.


@kotz
Und der Transport wird auch gezahlt. Fertig.
0 Punkte
Beantwortet von
F a l s c h !

Die Krankenkassen k ö n n e n die Zahlung verweigern, oder sich Kosten vom Versicherten zurückerstatten lassen.

Das ist scheinbar n o c h nicht bis in den letzten Winkel der Republik durchgedrungen.
0 Punkte
Beantwortet von
mit 2,0 hat man doch noch keine Alkoholvergiftung. Da geht der Spaß doch erst los ;-)
0 Punkte
Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo,

um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Nein, die Krankenkasse übernimmt die Alkoholvergiftung nicht.
Du muss den Alkohol selbst rausschwitzen :-)

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von
Die Krankenkassen k ö n n e n die Zahlung verweigern, oder sich Kosten vom Versicherten zurückerstatten lassen.

Das stimmt zwar im Allgemeinen, ist aber was anderes, als Du in Antwort 3 geschrieben hast.
In diesem Fall wird die Krankenkasse das sicher nicht tun.
...