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Gefragt in Plauderecke von
Hallo!

Ich hätte da mal eine Frage: wird ein Paket (mit Sendungs-ID) einem Empfänger nicht zugestellt, obwohl schon Tage zuvor in der Sendungsverfolgung ein Anlieferungstermin angegeben wurde - wer muss sich eigentlich um den Verbleib des Pakets kümmern, der Empfänger oder der Absender?

(Beispielsweise Hermes und DPD: Hotline anrufen, die sich ewig in der Warteschleife befindet, Formulare ausfüllen, die nicht beantwortet werden, [xurl=http://jamaipa.de|Jamaipa - Suche ohne Spam und Shops]Suche[/url] nach versteckten Emailadressen des Versenders - Email schreiben - Email wird ebenfalls nicht beantwortet usw.)

Grüße
7eck

10 Antworten

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Beantwortet von
Der, der das Versandrisiko trägt.
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Beantwortet von miboba Mitglied (924 Punkte)
Derjenige, der den Paketdienst beauftragt hat, denn er ist der Vertragspartner des Paketdienstes.

In den meisten Fällen ist das der Versender.
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Beantwortet von
Hi Mioba, Deine Formulierung klingt - ja, irgendwie - schlüssig. Aber bist Du dir da sicher? Ist das die allgemeingültige Rechtsgrundlage, unabhängig vom Paketdienst-Unternehmen?
Und was meinst Du mit "in den meisten Fällen"?
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Beantwortet von
[b]Wer kann eine Nachforschung beauftragen?[/b]

Wenn ein Paket nicht ankommt und eine bestimmte Frist vergangen
ist (je nach Paketdienst 7 bis 20 Tage), kann der Absender eine
Nachforschung beauftragen.

[b]Wieso kann ein Empfänger keine Nachforschung beauftragen?[/b]

Empfänger haben mit dem Paketdienst kein Vertragsverhältnis. Der
Absender hat den Transport beauftragt und bezahlt. Deshalb hat nur
der Absender die Möglichkeit, die Transportleistung zu beanstanden
und ggf. Schadenersatz wegen Paketverlust zu fordern. Außerdem
verfügt der Absender i.d.R. über den Einlieferbeleg (Abgabequittung)
für das Paket. Dieser Beleg ist meistens Voraussetzung zur Einleitung
einer Nachforschung.

[b]Besonderheit:[/b]

Der Paragraf 421 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sichert auch
Empfängern das Recht zu, Ansprüche gegen einen Paketdienst
geltend zu machen. Paketdienste versuchen mitunter, dies in ihren
eigenen AGB auszuschließen, aber das HGB-Gesetz kann nicht durch
AGB ausgehebelt werden.

Wenn es hart auf hart kommt, kann also auch ein Empfänger nach §
421 HGB eine Nachforschung einleiten oder Schadenersatz wegen
beschädigter oder verlorener Pakete gegen einen Paketdienst geltend
machen.

[url]https://www.paketda.de/recht/nachforschung.php[/url]
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Beantwortet von miboba Mitglied (924 Punkte)
@7eck

Der Link, den PRUST gepostet hat, dürfte Deine Fragen beantworten.

Dort steht z. B. auch:

"[i]Wenn sich ein Absender weigert, sich um ein abgeschicktes aber nicht
zugestelltes Paket zu kümmern, verletzt er seine sogenannten
vertraglichen Nebenpflichten.[/i]"

Mit "in den meisten Fällen" meine ich die Besonderheit, dass ich z. B.
eine Spedition damit beauftragen kann Ware bei einem Verkäufer
abzuholen. Dann wäre ich der Empfänger aber gleichzeitig auch der
Auftraggeber und damit Vertragspartner der Spedition.
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Beantwortet von
Vielen Dank für den tollen Link (und die Suche danach) - solchermaßen ausführliche Angaben, wie sie die DHL hier zur Verfügung stellt, habe ich bei den Schwarzen Schafen der Branche vergebens gesucht.
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Beantwortet von miboba Mitglied (924 Punkte)
[quote]Paketda ist ein unabhängiges Verbraucherportal und informiert Sie über Paketversand, Paketempfang, Brief-, Post- und Paketdienste.[/quote]
;-)
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Beantwortet von
Paketda ist leider nutzlos, da man nur an die gleichen Formulare des Paketdiensts weitergeleitet wird, die man schon vorher erfolglos weggeschickt hat. Ich habe an Hermes bereits mehrere Kontaktformulare gesendet, weil ein Paket schon seit einer Woche über den angegebenen Anlieferungstermin hinaus überfällig ist, aber die antworten einfach nicht. Die besitzen einfach die Frechheit, auch direkt an sie gerichtete Emails nicht zu beantworten. In Foren wird tausendfach berichtet, dass dies bei Hermes oder DPD praktisch der Normalfall ist, hier hilft nur noch der Gang zum Staatsanwalt und in Zukunft meiden wie die Pest. Klage allerdings nicht gegen Hermes, sondern gegen den Absender des Pakets, der sich weigert bzw. einen Dreck darum schert, dass sein Paket nicht angeliefert wird (deshalb auch die Eingangsfrage, wer sich um das Paket zu kümmern hat).
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Beantwortet von
Falls es (noch) jemand interessiert: nachdem sich der Versender geweigert hat, sich um den Verbleib seines Pakets zu kümmern (das wäre nicht sein, sondern mein Problem), habe ich ein Anzeigeformular heruntergeladen, ausgefüllt und per Post an die hiesige Staatsanwaltschaft geschickt.

Vier Wochen später klingelt es, und Hermes steht mit dem Paket vor der Tür. Auf die Frage nach dem wieso und weshalb die interessante Antwort des Fahrers: Für die Tour sei er normalerweise zuständig, da er aber 4 Wochen abwesend gewesen sei (Urlaub zu hause in Rumänien), hätte es sein Kollege einfach ins Regal gelegt und sich nicht um die Zustellung gekümmert.

Das waren grob die Fakten, eventuelle Schlussfolgerungen überlasse ich dem - wie es so schön heißt - "geneigten" Leser ...
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Beantwortet von
[quote]wie sie die DHL hier zur Verfügung stellt, habe ich bei den Schwarzen Schafen der Branche vergebens gesucht. [/quote]

und ich habe genau die DHL, bis heute für die schwarzen Schafe gehalten...eigentlich tue ich das immer noch ![quote]
...