Hallo, warum beim T-Com man dir so eine Antwort gegeben hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Warum, weshalb und so weiter, könnte hier unter Umständen einen ähnlichen Thread lostreten, der schon zum anderen Thema läuft.
Daher mache ich dich direkt auf sowas wie eine
Fangschaltung aufmerksam.
Ein Tipp:
In den meisten Fällen von telefonischer Belästigung hilft schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.- Habe ich hier mal rausgeholt.
Mag sein, dass es zu einfach klingt, aber in den meisten Fällen funktioniert es.
Und wenn nicht, dann kann es nur bedeuten, hier muss jemand dahinter stehen der abgebrüht ist und einen bestimmten Zweck zu erreichen versucht.
Warum kein Anwalt?
Gerade beim obigen Satz ist das oft nur die erfolgversprechende Methode sowas zu beenden.
Der würde dir auch bestimmt sagen, was man da anwenden kann/soll und wo/wie es zu bekommen ist- das Stichwort Fangschaltung.
Natürlich ist das mit Kosten verbunden, die Einzelheiten wirst du erfahren, wenn du dort anrufen wirst.
mfg