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Gefragt in Plauderecke von
Hallo, eine Frage:

Bei Einengung der Straße von 2 Fahrspuren auf 1 Fahrspur.

Die s.g. Reißverschlußvariante/ System lt. STVO Klarheit schaffen.

Aber ist der auf der rechten Fahrspur fahrende Fahrer verpflichtet mich, der auf der linken Spur fährt und auch damit rechnet, dass "der" seine
"Hausaufgaben" gemacht hat, mich wechseln lässt, natürlich hatte ich den Blinker gesetzt.

Vor mir fuhr noch ein Fahrzeug, dann kam ich, dann der Verrückte.
Als wir an der Einengung waren und ich nach rechts schaute grinste er mich an und ich musste eine Notbremsung einleiten um nicht zu verunfallen. Und er grinste noch.....

15 Antworten

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Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

Fakt ist auf jeden Fall schon mal eines:

Wenn zwei Fahrspuren zusammengeführt werden, wird dies im Regelfall angemessen angekündigt. Das richtige Verhalten für diese Situationen ist klar definiert. Das Einfädeln in eine Spur hat im Reisverschlussverfahren zu erfolgen, immer mit Rücksicht auf den Verkehr der in der Spur, die am Ende übrig bleibt.
Das ganze hat an der Stelle zu erfolgen, wo sich auch die tatsächliche Einengung befindet und nicht schon beim ersten Ankündigungsschild.
So weit die Theorie!

Das es in der Praxis häufig anders aussieht ist mir vollkommen klar.

Ich muss aber aus eigenner Erfahrung sagen, das es in den letzten Jahren um einiges friedlicher an solchen Stellen von statten geht.
Ich bin in der Woche sehr viel auf Autobahnen und Bundesstraßen unterwegs und fahre immer bis zur EInfädelung, weils einfach so vorgegeben ist. Ich lasse auch immer eine Lücke, damit sich andere noch einordnen können.
Ich hab auch noch nie ne Lücke absichtlich geschlossen, nur weil einer noch von hinten angebrettert kommt. Wiso auch, der wird mich sowieso früher oder später überholen.

Mfg Micha
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Beantwortet von
Hallo Community .-)

Ganz einfach!
Anderen Autofahrer Blockieren,aussteigen und die Luft aus seinen vier Reifen rauslassen,dem Autofahrer den Hinweis geben das es heute nur die Reifen waren und es morgen Ihn treffen könnte.-)

Grus Nighty
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Beantwortet von
@Nighty: Was für ein Blödsinn.

Der TO hat kurz vor der Verengung noch völlig überflüssigerweise versucht, ein anderes Fahrzeug zu überholen, was nicht funktionierte. Und dann beschwert er sich noch darüber, dass sein unsinniges Manöver nicht funktioniert hat.

Es wareindeutig SEIN Fehler.
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Beantwortet von
@Strauss
Das Reißverschlussverfahren hat doch nur bei Stau oder zähflißendem Verkehr Sinn.
Im beschrieben Fall würde die zwanghafte Anwendung des Verfahrens erst den Stau provozieren.
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Beantwortet von
Hallo Community .-)

*scherz beiseite *g* sonst bekomm ich mit dem Admin ärger*
*Ich hätte da noch mehr Ideen .-)*

Dann eben Fahrschulmäßig!
Erstmal vorweg,das sollte eigentlich in einer Fahrschule gelehrt werden .-)

Der Gesetztgeber fordert folgendes!
Der Fahrzeugführer ist bei einem Hinterniss,wartepflichtig,solange es nicht mit Zusatzschildern geregelt wird!

Gruss Nighty
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