Hallo,
natürlich gilt die DSGVO auch für private Homepages. Wenn aber die Seite keinerlei schutzwürdige Daten enthält und auch keine solchen Daten sammelt, dann werden die Anforderungen der DSGVO schon fast erfüllt. Es kann aber immer noch der Anbieter, bei dem die Seite gehostet wird, Verbindungsdaten sammeln und damit kann schon ein Konflikt mit der DSGVO entstehen. Mindestens dann, wenn nicht in einer Datenschutzerklärung auf diesen Umstand hingewiesen wird und der Grund dieser Datenerhebung genannt wird.
Die Webseite sollte also in jedem Fall eine Datenschutzerklärung enthalten, in der auf die mögliche Aufzeichnung von Verbindungsdaten (meist IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, und Provider des aufrufenden Rechners) hingewiesen wird.
Bei Vereinsseiten wird es immer dann kritisch, wenn z.B. Bilder von Veranstaltungen gezeigt werden, auf denen ja immer Personen erkennbar sind. Im Grunde fordert die DSGVO dann, dass von jeder erkennbaren Person eine Einverständniserklärung vorliegen muss. Allein daran erkennt man, welch weltfremde Leute diese Verordnung zusammengeschrieben haben.
Gruß computerschrat